Zechis Art
26. September 2025
Info für die am Empfang, der Ärztin und für PATIENTEN: Nein, ein Arzt darf einen Patienten nicht mit akuten Schmerzen oder in einem sonstigen Notfall abweisen, da eine ärztliche Behandlungspflicht besteht. Werden Patienten in solchen Fällen abgewiesen, kann dies strafrechtliche Folgen wie unterlassene Hilfeleistung gemäß § 323c StGB nach sich ziehen. Der Arzt muss eine Behandlung auch bei Überlastung der Praxis durchführen. Wann besteht eine Behandlungspflicht? Medizinischer Notfall: Akute, starke Schmerzen oder Verletzungen stellen immer einen Notfall dar und bedürfen einer sofortigen Behandlung. Unterstützungspflicht: Ärzte sind in Notfällen zur Hilfeleistung verpflichtet, unabhängig von der Überlastung der Praxis oder dem Fachgebiet des Arztes. Kassenzulassung: Die Behandlungspflicht gilt auch für Vertragsärzte mit Kassenzulassung.