Schlabber de Papp
28. April 2026
Hier werden widerrechtlich 50 Cent für den Ausdruck einer AU verlangt. Seit Einführung der eAU ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten eine Papierbescheinigung für dessen eigene Unterlagen kostenfrei auszuhändigen (§ 4 Abs. 1b BMV-Ä). Wer die zahlen will - man hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Quittung (§ 368 BGB). Beschwerde möglich bei: - Kassenärztliche Vereinigung Berlin, kvberlin.de, 030 310030 - Krankenkasse, die hat diese 'Leistung' nämlich schon bezahlt - Ärztekammer Berlin, aekb.de, 030 408060 - Beauftragte für Datenschutz, datenschutz-berlin.de, 030 138890