Stefanie Schulte
05. April 2025
Herr Dr. Steininger war weit über 20 Jahre der Hausarzt der Familie und früher war das hier auch eine super Anlaufstelle bei jedem gesundheitlichem Problem. Leider kam es dann zu großen Differenzen, als ich auf eine komplette Kopie meiner Patientenakte der letzten 10 Jahre angewiesen war und diese nach § 630g Abs. 1 BGB anforderte. Bis heute liegt mir weit über ein Jahr nach Anforderung immer noch nicht meine vollständige Behandlungsdokumentation vor, stattdessen mußte ich mich noch in einer Art und Weise von einer seitens Herrn Dr. Steininger bestellten Anwältin anfahren lassen, was gar in groben Demütigungen und übler Nachrede gipfelte. Nun bin ich gezwungen, mir nur für die Überlassung meiner Patientenakte in Kopie, auf die ich jedes Recht habe, einen eigenen Anwalt zu nehmen. Dies, weil sich Herr Dr. Steininger zum einen völlig quer stellt, mir meine Rechte als Patient verneinen will und, zum anderen schlicht in völliger Unkenntnis der Rechtslage ist, was jedoch klar zu seinen Lasten geht.