Fatma Gül Özyilmaz
10. June 2026
Aufgrund eines akuten Notfalls rief ich bei der Praxis an. Im Rahmen eines Telefonats mit der Praxis wurde mir wörtlich von der sehr unfreundlichen Arzthelferin mitgeteilt: „Wir haben keine offenen Sprechstunden, wir haben nur Sprechstunden mit Terminen.“ Da es sich bei Ihrer Praxis um eine HNO-ärztliche Fachpraxis mit Kassenzulassung handelt, weise ich darauf hin, dass nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) die Verpflichtung besteht, einen Teil der Sprechstunden als sogenannte offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten. Die pauschale Aussage, es gebe keinerlei offene Sprechstunden, steht hierzu in einem klaren Widerspruch. Ich fordere Sie daher auf, mir kurzfristig mitzuteilen, zu welchen Zeiten in Ihrer Praxis offene Sprechstunden stattfinden. Für den Fall, dass keine gesetzeskonforme Umsetzung erfolgt, sehe ich mich veranlasst, den Sachverhalt an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung sowie die Ärztekammer weiterzuleiten und dort prüfen zu lassen. Diese Arzthelferin ist extrem unfreundlich und unkooperativ gewesen. Sie sollte unbedingt eine Schulung absolvieren bezüglich Kommunikation und Umgang mit Patienten.