Marco Wiegandt
19. March 2026
Man muss bedauerlicherweise über diese Ärztin den Kopf schütteln , da sie Kinder untersucht ohne medizinischen Bedarf ( also nicht Medizinischen Notwendig) OHNE DAS EINVERSTÄNDNIS DER SORGEBERECHTIGTEN KINDSELTERN und das offensichtlich auch noch wissentlich. Somit nimmt diese Frau weder Ethik noch das Gesetz nicht all zu ernst, den eine nicht notwendige medizinischer Behandlung, in diesem Fall eine Vorsorgeuntersuchung, darf in Deutschland §630 d BGB OHNE Einwilligung beider sorgeberechtigten Eltern nicht durchgeführt werden. Somit ist sowohl Strafrechtlich wie auch Zivilrechtlich der Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung nach Paragraph 225 STGB erfüllt. Selbstverständlich haben wir den entsprechenden Strafantrag gestellt und werden auch den zivilrechtlichen Weg bestreiten. Eine Meldung an die Kasseärztliche Vereinigung des Saarlandes und entsprechende Pressemeldung wurde ebenfalls veranlasst. Medikamente wurden verschrieben die nicht notfallbedingt notwendig waren, die Informationspflicht gegenüber der Kindeseltern wurde vollständig ignoriert. Eine Stellungnahme seitens Frau Dr. Weber erfolgte diesbezüglich nicht, die Kopie der angeforderten Behandlungshistorie umfasst lediglich den Inhalt der U-Untersuchung. Es fehlt hier die Kompetenz ein Blutschwämmchen, bereits 2 Vorsorgeuntersuchungen vorher festgestellt und im Heft vermerkt, von einem Hämatom zu unterscheiden. Medizinisch sehr fragwürdig und menschlich Bedauernswert das man da noch als studierte Medizinerin eine Abklärung in der Kinderkardiologie? vorschlägt, bei einem bereits März 2025 abgeklärten Befund. Über die daraus hervorgehende fachliche Kompetenz, darf jeder selbst beurteilen. An der Anmeldung wird irgendwelches Halbwissen verbreitet, Pflicht zur U-Untersuchung und das nicht Gesetzestreue Vorgehen relativieren und zu verharmlosen, schließlich wurde nicht geimpft, der Tatbestand der Körperverletzung war jedoch schon mit der Untersuchung erfüllt. Die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht werden diesbezüglich in den Ermittlungen herausfinden was man hier eventuell noch vertuschen möchte, in dem man nur einen Teil der angeforderten Unterlagen heraus gibt. Der Ansturm auf die Praxis sollte nach den noch folgenden Presseartikeln zum Schutz der anderen Patienten, Kindeseltern hoffentlich eingedämmt und man tritt Frau Dr.Weber mit einem gesunden Misstrauen gegenüber, denn wer einmal lügt dem glaubt man nicht. Diese Praxis ist nach Beteiligung an solchen einem unrechtmäßigen kriminellen Vorgehen und der im Rahmen dieser erfolgten Verharmlosung und Relativierung sicher nicht zu empfehlen.