Peter philliphs
19. February 2026
Ich habe die Praxis wegen eines geschwollenen und verlängerten Gaumenzäpfchens aufgesucht. Es wurde ein Abstrich durchgeführt, und mir wurde mitgeteilt, dass man sich nach Vorliegen des Ergebnisses melden würde. Eine Rückmeldung erfolgte jedoch nicht, sodass ich selbst erneut Kontakt aufnehmen musste. Bei dem Termin wurde eine mögliche Allergie angenommen und mir ein kortisonhaltiges Nasenspray (Budes 64) verordnet. Für mich persönlich war diese Behandlungsempfehlung nicht ganz nachvollziehbar, da mein Hauptbeschwerdebild das Gaumenzäpfchen betraf. Da sich meine Beschwerden nicht gebessert haben, habe ich die Praxis erneut aufgesucht. Mir wurde erklärt, dass das Nasenspray über mehrere Wochen angewendet werden müsse, um eine Wirkung zu erzielen. Diese Information stand für mich im Widerspruch zu den Angaben im Beipackzettel, in dem eine begrenzte Anwendungsdauer genannt ist. Aus meiner subjektiven Sicht wirkte die Empfehlung sehr allgemein gehalten und nicht erneut individuell auf meine aktuelle Situation abgestimmt. Um sicherzugehen, habe ich zusätzlich eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt, unter anderem beim MVZ Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft. Dort wurde mir geraten, das Nasenspray nicht weiter anzuwenden, wenn nach mehreren Tagen keine Besserung eintritt. Inzwischen habe ich einen Termin bei einem anderen HNO-Arzt wahrgenommen bzw. vereinbart. Fazit: Die Behandlung habe ich als eher knapp empfunden, und bei ausbleibender Besserung hätte ich mir eine erneute ärztliche Abklärung gewünscht. Meine Erfahrung entspricht einer persönlichen Einschätzung und soll anderen Patientinnen und Patienten lediglich als Orientierung dienen.